Geräteträger VLGFP der RIDI LINIA-Produktfamilie. Lichtlenkung durch Abdeckung opal, Ausstrahlungscharakteristik symmetrisch, diffus strahlend, Lichtaustritt direkt. Leuchtmittel LED-M eingebaut, Austausch durch Fachkraft möglich. Die Leuchte generiert einen Bemessungslichtstrom von 7800 lm in Lichtfarbe 840. Die hohe LED-Lebensdauer ermöglicht einen langen Einsatz bei gleichbleibender Beleuchtungsgüte. Hohe Lichtqualität durch eine Farborttoleranz von < 3 SDCM. Lichtstrom in Stufen einstellbar von 3800 - 7800 lm. Gehäuse aus Aluminium, schwarz, ähnlich RAL 9005, Schutzart IP40. Einfaches Einclipsen zur elektrischen Kontaktierung und mechanischen Befestigung im systemgebundenem LINIA Tragschienensystem. Mit elektronischem Betriebsgerät xFlex. Austausch durch Fachkraft möglich. Nennspannung 220 - 240 V AC/DC 50 - 60 Hz.
Hersteller-Artikelnummer (MPN)
1551213SW
Bemessungslebensdauer L70/B50 bei 25 °C
85000 h
Dimmung Phasenabschnitt
nein
Dimmung DSI
nein
Bedienung über Bluetooth
nein
Umgebendes Produkt nach 2019/2020/EU
ja
Dimmung Sine Wave Reduction
nein
Dimmbar
ja
Leuchtenlichtausbeute
134 lm/W
Austauschbares Betriebsgerät
ja
Anschlussart
sonstige
Schutzklasse nach IEC 61140
I
Lichtverteilung
symmetrisch
Energieverbrauchskennzeichnung
D
Dimmung Potentiometer (geräteintegriert)
nein
Gehäusefarbe
schwarz
Art der Verdrahtung
geeignet für Durchgangsverdrahtung
Dimmung Phasenanschnitt
nein
Farbwiedergabeindex CRI
80-89
Kompatibel mit Casambi
nein
Ausstrahlungswinkel einstellbar
nein
Länge
1500 mm
Dimmung DALI-2
nein
Schutzart (IP)
IP40
Nennstrom
734..1543 mA
Dimmung Touch and Dim
nein
Dimmung 1-10 V
nein
Dimmung herstellerspezifisch
nein
Bemessungslichtstrom nach IEC 62722-2-1
3800..7800 lm
Dimmung DMX
nein
Lichtverteiler
Diffusorlinse/-optik/-panel
Ausstrahlungswinkel
freistrahlend/diffus
Dimmung Zigbee
nein
Mit Betriebsgerät
ja
Geeignet für Anzahl der Lichtquellen
1
Konstant-Lichtstrom-Regelung
nein
Breite
67 mm
Geeignet für Notlicht
ja
Dimmung RF
nein
Werkstoff des Gehäuses
Aluminium
Energieeffizienzklasse der Lichtquelle nach EU-Richtlinie 2019/2015