Geräteträger VLGFP der LINIA-Produktfamilie. Lichtlenkung durch Abdeckung opal, Ausstrahlungscharakteristik symmetrisch, extrem breitstrahlend, Lichtaustritt direkt. Leuchtmittel LED-M eingebaut, Austausch durch Fachkraft möglich. Die Leuchte generiert einen Bemessungslichtstrom von 7560 lm in Lichtfarbe 830, Lichtstrom einstellbar: stufenlos. Die hohe LED-Lebensdauer ermöglicht einen langen Einsatz bei gleichbleibender Beleuchtungsgüte. Hohe Lichtqualität durch eine Farborttoleranz von < 3 SDCM. Gehäuse aus Aluminium, schwarz, ähnlich RAL 9005, Schutzart IP40. Montage: Einfaches Einclipsen zur elektrischen Kontaktierung und mechanischen Befestigung im systemgebundenem LINIA Tragschienensystem. Mit elektronischem Betriebsgerät DALI-2. Austausch durch Fachkraft möglich. Nennspannung 220 - 240 V AC/DC 50 - 60 Hz.
Hersteller-Artikelnummer (MPN)
1561171SW
Schutzklasse
I
Konstant-Lichtstrom-Regelung
ja
Kompatibel mit Casambi
nein
Dimmung mit Push-button
nein
Dimmung 0-10 V
nein
Leuchtenlichtausbeute
137 lm/W
Mit Leuchtmittel
ja
Max. Systemleistung
55 W
Nennspannung
220..240 V
Anschlussart
sonstige
Art der Verdrahtung
geeignet für Durchgangsverdrahtung
Werkstoff des Gehäuses
Aluminium
Polzahl
7
Farbtemperatur
3000 K
Mit Betriebsgerät
ja
Dimmung herstellerspezifisch
nein
Dimmung DSI
nein
Dimmung Sine Wave Reduction
nein
Ausstrahlungswinkel
extrem breitstrahlend >80°
Betriebsgerät
LED-Betriebsgerät stromgesteuert
Bemessungslichtstrom nach IEC 62722-2-1
7560 lm
Bemessungslebensdauer L80/B10 bei 25 °C
65000 h
Dimmung LineSwitch
nein
Ausstrahlungswinkel einstellbar
nein
Dimmung 1-10 V
nein
Farbkonsistenz (McAdam-Ellipse)
SDCM3
Lichtstrom einstellbar
stufenlos
Farbwiedergabeindex CRI
80-89
Fassung
sonstige
Glühdrahtprüfung nach IEC 60695-2-11
650 °C - 30 s
Dimmung Phasenanschnitt
nein
Dimmung programmierbar
ja
Geeignet für Notlicht
ja
Ohne Dimmfunktion
nein
Länge
1500 mm
Notstromversorgung integriert
nein
Farbtemperatur einstellbar
nein
Dimmung RF
nein
Lichtverteilung
symmetrisch
Energieeffizienzklasse der Lichtquelle nach EU-Richtlinie 2019/2015